Die Chargenbezeichnung ist eine Kennung auf der Packung, mit der sich jedes Arzneimittel einer bestimmten Herstellungsmenge zuordnen lässt. Eine Charge ist die Menge, die in einem einheitlichen Herstellungsgang produziert wurde.
Nach § 10 Abs. 1 Arzneimittelgesetz muss die Chargenbezeichnung auf Behältnis und Umkarton stehen, abgekürzt mit „Ch.-B.“. Für registrierte homöopathische Arzneimittel ist sie in § 10 Abs. 4 ebenfalls ausdrücklich vorgeschrieben. Sie finden sie meist in der Nähe des Verfalldatums, oft aufgedruckt oder eingeprägt.
Wozu sie dient
Mit der Chargenbezeichnung lässt sich nachvollziehen, wann und aus welchen Ausgangsstoffen ein Produkt hergestellt wurde und welche Prüfungen dazu dokumentiert sind. Stellt sich nachträglich ein Qualitätsmangel heraus, kann der Hersteller gezielt die betroffene Charge zurückrufen, statt alle Packungen eines Mittels.
Beispiel
Ein Rückruf nennt etwa: „Betroffen ist ausschließlich Ch.-B. 123456“. Sie vergleichen dann die Nummer auf Ihrer Packung. Stimmt sie überein, geben Sie das Mittel in der Apotheke ab oder folgen den Hinweisen im Rückruf. Das ist ein guter Grund, Globuli-Gläser nicht ohne Etikett aufzubewahren und beim Umfüllen in eine Taschenapotheke Name, Potenz und Charge zu notieren.
Nicht verwechseln
Die Pharmazentralnummer (PZN) bezeichnet ein Produkt in einer bestimmten Packungsgröße, die Chargenbezeichnung dagegen eine einzelne Herstellungsmenge.
Mehr dazu: Globuli kaufen: Packung richtig lesen · Siehe auch: Haltbarkeit, Registrierung (AMG)
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