Heilpraktiker sind Personen ohne ärztliche Approbation, die nach dem Heilpraktikergesetz mit behördlicher Erlaubnis die Heilkunde ausüben dürfen. Der Beruf ist eine deutsche Besonderheit; in vielen anderen Ländern gibt es ihn in dieser Form nicht.
Wie die Erlaubnis entsteht
Das Heilpraktikergesetz regelt nur, dass für die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Approbation eine Erlaubnis nötig ist. Eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde, in der Regel nach einer Überprüfung beim Gesundheitsamt. Diese Überprüfung, schriftlich und mündlich, soll feststellen, dass von der Tätigkeit keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht. Nach der Durchführungsverordnung müssen Bewerber unter anderem mindestens 25 Jahre alt sein und einen Schulabschluss vorweisen.
Grenzen
- keine Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel,
- keine Behandlung bestimmter meldepflichtiger Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz,
- keine Zahnheilkunde und keine Geburtshilfe.
Daneben gibt es eine auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis, oft „sektoraler Heilpraktiker“ genannt.
Bezug zur Homöopathie
Viele Heilpraktiker arbeiten mit Homöopathie, Bachblüten oder Schüßler-Salzen. Die Erlaubnis sagt allerdings nichts darüber aus, ob jemand in einem bestimmten Verfahren ausgebildet ist; Zusatzqualifikationen sind privat und uneinheitlich. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Bei ernsthaften Beschwerden sollten Sie zuerst ärztlichen Rat einholen.
Mehr dazu: Hintergründe im Magazin · Grundlagen: Was ist Homöopathie? · Siehe auch: Klassische Homöopathie, Anamnese
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