Viele Halterinnen und Halter, die selbst Globuli nutzen, fragen sich, ob das auch für Hund, Katze oder Pferd in Frage kommt. In der Landwirtschaft, besonders im ökologischen Landbau, wird Homöopathie ebenfalls eingesetzt. Dieser Beitrag ordnet ein: warum die Tierarztpraxis zuerst kommt, was Studien bei Tieren zeigen, welche rechtlichen Regeln gelten und worin sich Homöopathie von Bachblüten unterscheidet.
Inhalt
Warum kommt die Tierarztpraxis zuerst?
Tiere können nicht sagen, wo es wehtut. Viele zeigen Schmerzen erst spät oder nur durch kleine Veränderungen: Ein Hund frisst langsamer, eine Katze zieht sich zurück, ein Pferd steht anders. Wer solche Zeichen selbst behandelt, riskiert, dass eine behandlungsbedürftige Erkrankung zu spät erkannt wird. Bei Infektionen, Verletzungen, Vergiftungen, Zahnproblemen oder Stoffwechselerkrankungen kann Zeit entscheidend sein.
Deshalb gilt: Krankheitszeichen, Schmerzen und Verhaltensänderungen klärt die Tierärztin oder der Tierarzt ab. Wer danach ergänzend etwas ausprobieren möchte, bespricht das in der Praxis. So lässt sich vermeiden, dass eine Behandlung verzögert wird oder Mittel mit anderen Therapien zusammenkommen, ohne dass die behandelnde Person davon weiß.
Was sagt die Studienlage bei Tieren?
Die Arbeit von Doehring und Sundrum zeigt ein typisches Muster: Von 52 Studien berichteten 28 Ergebnisse zugunsten der Homöopathie, 26 davon mit signifikant besserer Wirkung als in der Kontrollgruppe, 22 fanden keinen Effekt. Die Autoren betonten aber, dass keine Studie unter vergleichbaren Bedingungen wiederholt wurde. Ein einzelnes positives Ergebnis, das sich nicht bestätigen lässt, gilt in der Forschung nicht als Beleg. Die Ergebnisse passen zur Studienlage beim Menschen: Auch dort fanden große Übersichtsarbeiten, etwa der Bericht der australischen Gesundheitsbehörde NHMRC, keinen verlässlichen Nachweis über Placebo hinaus.
Was ist rechtlich erlaubt?
Das Tierarzneimittelrecht hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Seit Januar 2022 gelten die EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 und das deutsche Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Für Homöopathie sind vor allem diese Punkte wichtig:
| Frage | Rechtslage | Quelle |
|---|---|---|
| Registrierte homöopathische Tierarzneimittel | Sie werden ohne Wirksamkeitsnachweis registriert, dürfen dann aber kein Anwendungsgebiet auf dem Etikett oder in der Packungsinformation tragen | VO (EU) 2019/6, Art. 86 |
| Humanhomöopathika bei Heimtieren | Das Bundesverfassungsgericht hat den Tierarztvorbehalt für nicht verschreibungspflichtige, registrierte homöopathische Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, für nichtig erklärt. Halter, Tierheilpraktiker und Tierhomöopathen dürfen sie dort anwenden | BVerfG, Beschluss vom 29.09.2022, 1 BvR 2380/21 u. a. |
| Lebensmittel liefernde Tiere | Die Entscheidung gilt ausdrücklich nicht für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen; für sie bleibt der Tierarztvorbehalt nach § 50 Abs. 2 TAMG bestehen | BVerfG; Rechtslupe |
| Wirkstoffe bei Lebensmittel liefernden Tieren | Homöopathische Tierarzneimittel für diese Tiere dürfen nur Stoffe enthalten, die nach den EU-Rückstandsregeln (VO (EG) Nr. 470/2009) zulässig sind | VO (EU) 2019/6, Art. 87 |
Ob ein Tier als Lebensmittel lieferndes Tier gilt, hängt laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von der Tierart ab, nicht davon, wofür die Halterin oder der Halter es nutzt. Neben Rindern, Schweinen und Geflügel gehören dazu zum Beispiel auch Bienen. Pferde zählen grundsätzlich dazu, können aber im Equidenpass unwiderruflich von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossen werden. Für Pferde, als Heimtier gehaltene Kaninchen und Brieftauben gibt es gesetzliche Ausnahmen. Wer solche Tiere hält, spricht jede Behandlung mit der Tierarztpraxis ab.
Im ökologischen Landbau gibt es eine Sonderregel. Die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 schreibt in Anhang II vor, dass phytotherapeutische und homöopathische Präparate chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln, einschließlich Antibiotika, vorzuziehen sind, „sofern ihre therapeutische Wirkung bei der betreffenden Tierart und der zu behandelnden Krankheit gewährleistet ist“. Diese Bedingung ist entscheidend. Der Medizinforscher Edzard Ernst weist darauf hin, dass gerade dieser Nachweis für Homöopathie nicht erbracht ist. Die Regel macht Homöopathie also nicht zur ersten Wahl, sondern knüpft sie an eine Voraussetzung.
Worin unterscheiden sich Homöopathie und Bachblüten?
Homöopathie und Bachblüten werden oft in einem Atemzug genannt, sind aber verschiedene Verfahren mit unterschiedlichem Rechtsstatus.
| Merkmal | Homöopathie | Bachblüten |
|---|---|---|
| Begründer | Samuel Hahnemann, um 1800 | Edward Bach, 1930er Jahre |
| Grundidee | Ähnlichkeitsprinzip, schrittweise Potenzierung | Blütenessenzen, die Bach Gemütszuständen zuordnete; keine Potenzierung |
| Rechtsstatus in Deutschland | Arzneimittel (registriert oder zugelassen), meist apothekenpflichtig | In der Regel Lebensmittel, nicht Arzneimittel |
| Typische Form | Globuli, Tabletten, Tropfen | Tropfen, oft mit Alkohol konserviert |
| Studienlage | Kein verlässlicher Nachweis über Placebo hinaus | Übersichtsarbeiten fanden keine Wirkung über Placebo hinaus |
Bei Bachblüten für Tiere gibt es eine zusätzliche Besonderheit: Viele Essenzen enthalten Alkohol, der für Tiere, besonders kleine, problematisch sein kann. Produkte, die Hersteller für Tiere anbieten, sowie Hinweise zu Alkohol und zur Studienlage finden Sie auf der Seite Bachblüten für Hunde.
Worauf sollten Halterinnen und Halter achten?
- Diagnose vor Mittel: Lassen Sie Beschwerden tierärztlich abklären, bevor Sie irgendein Mittel geben.
- Offen sprechen: Sagen Sie der Tierarztpraxis, was Sie Ihrem Tier zusätzlich geben, auch Globuli oder Tropfen.
- Zusammensetzung lesen: Tropfen enthalten oft Alkohol, Globuli Zucker. Für Katzen und kleine Hunde kann auch die Menge eine Rolle spielen. Fragen Sie in der Praxis oder Apotheke.
- Keine Verzögerung: Wenn sich der Zustand nicht innerhalb kurzer Zeit bessert oder verschlechtert, gehen Sie zurück in die Praxis.
- Nutztiere: Bei Lebensmittel liefernden Tieren nur nach tierärztlicher Anweisung behandeln und Dokumentationspflichten beachten.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Darf ich meinem Hund Globuli geben?
Rechtlich ja, wenn es sich um registrierte, nicht verschreibungspflichtige homöopathische Humanarzneimittel handelt und Ihr Hund kein Lebensmittel lieferndes Tier ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden. Krankheitszeichen sollten Sie trotzdem zuerst tierärztlich abklären lassen, weil ein Nutzen über Placebo hinaus nicht belegt ist.
Gibt es Belege für Homöopathie bei Tieren?
Systematische Übersichtsarbeiten zu Studien an Tieren fanden keine verlässlichen und wiederholbaren Belege für eine Wirkung über Placebo hinaus. Doehring und Sundrum sahen 2016 keine ausreichenden Belege für den Einsatz bei Nutztieren.
Was gilt bei Pferden?
Pferde gelten grundsätzlich als Lebensmittel liefernde Tiere, es sei denn, sie sind im Equidenpass unwiderruflich von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossen. Ohne diesen Eintrag gelten die strengeren Regeln; behandeln Sie dann nur nach Rücksprache mit der Tierarztpraxis.
Quellen
- Mathie RT, Clausen J: Veterinary homeopathy: systematic review of medical conditions studied by randomised placebo-controlled trials. Veterinary Record 2014; 175(15). DOI 10.1136/vr.101767. vetsrev.nottingham.ac.uk
- Doehring C, Sundrum A: Efficacy of homeopathy in livestock according to peer-reviewed publications from 1981 to 2014. Veterinary Record, Dezember 2016. Pressemitteilung über EurekAlert. eurekalert.org
- The Scientist: Review – Homeopathy Does Not Help Livestock, Dezember 2016. the-scientist.com
- Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel, Art. 86 und 87 (Registrierung homöopathischer Tierarzneimittel). legislation.gov.uk
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.09.2022, 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21, berichtet von PTAheute am 17.11.2022. ptaheute.de
- Rechtslupe: Tierheilpraktiker – und die „homöopathischen Arzneimittel“, 17.11.2022 (§ 50 Abs. 2 TAMG, Lebensmittel liefernde Tiere). rechtslupe.de
- Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion, Anhang II Teil II Nr. 1.5.2.3. eur-lex.europa.eu
- Edzard Ernst: EU law states categorically homeopathy is first line medicine? Really? No!, Dezember 2024. edzardernst.com
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Arzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere (Einstufung nach Tierart, Pferde und Equidenpass, Ausnahmen). lgl.bayern.de
- NHMRC (Australien): Statement on Homeopathy, 2015. nhmrc.gov.au
- Ernst E: Bach flower remedies: a systematic review of randomised clinical trials. Swiss Medical Weekly 2010. smw.ch
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