Naturheilkunde

Kamille, Salbei, Thymian, Fenchel: Arzneitee oder Lebensmittel?

Was den Arzneitee vom Kräutertee im Supermarkt unterscheidet, was die EU-Monografien zur traditionellen Anwendung sagen und worauf Sie bei Kindern und Schwangerschaft achten.

Kurz gesagt

Kamille, Salbei, Thymian und Fenchel gibt es als Arzneitee mit Zulassung oder Registrierung und als Lebensmittel. Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel der EMA (HMPC) führt alle vier als traditionelle pflanzliche Arzneimittel, also auf Grundlage langjähriger Anwendung und nicht auf Grundlage klinischer Wirksamkeitsnachweise. Für Fencheltee empfiehlt die Monografie wegen fehlender Daten keine Anwendung bei Kindern unter vier Jahren, Thymiantee ist für Kinder unter zwölf Jahren nicht empfohlen.

Redaktion Globuli-RatgeberAktualisiert am 04.11.2026So arbeiten wir

Kamillentee bei Bauchgrummeln, Salbeitee zum Gurgeln, Thymian bei Husten, Fencheltee für Babys: Diese vier Tees gehören zu den bekanntesten Hausmitteln im deutschsprachigen Raum. Im Handel begegnen sie Ihnen in zwei Formen, als Arzneitee aus der Apotheke und als Kräutertee im Supermarktregal. Rechtlich sind das zwei verschiedene Produktgruppen mit unterschiedlichen Anforderungen. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied, fasst zusammen, was die europäischen Monografien zu den vier Pflanzen sagen, und nennt wichtige Hinweise, etwa zu Fenchel und Estragol bei Kleinkindern.

Wir geben keine Heilversprechen. Die Monografien beschreiben Anwendungen, die auf langjähriger Tradition beruhen, nicht auf klinischen Studien. Das benennen wir jeweils ausdrücklich.

Inhalt
  1. Was unterscheidet Arzneitee und Kräutertee?
  2. Was sind HMPC-Monografien?
  3. Kamille (Matricariae flos)
  4. Salbei (Salviae officinalis folium)
  5. Thymian (Thymi herba)
  6. Fenchel (Foeniculi fructus) und das Thema Estragol
  7. Wie bereite ich Arzneitee richtig zu?
  8. Häufige Fragen
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Was unterscheidet Arzneitee und Kräutertee?

Ein Arzneitee ist ein Arzneimittel. Er braucht in Deutschland eine Zulassung oder eine Registrierung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel. Ein Kräutertee im Supermarkt ist dagegen ein Lebensmittel. Die Apotheken Umschau und die Verbraucherzentrale Bayern nennen diese Unterschiede:

MerkmalArzneiteeKräutertee (Lebensmittel)
RechtsstatusArzneimittel nach dem ArzneimittelgesetzLebensmittel
QualitätPrüfung nach dem Arzneibuch, Mindestgehalt wirksamer Inhaltsstoffe vorgeschriebenAllgemeine lebensmittelrechtliche Anforderungen, kein vorgeschriebener Mindestgehalt
Beispiel KamilleNur Blüten, wenn mit Anwendungsgebiet angebotenDarf auch Kraut und Stängel enthalten
KennzeichnungAngaben zu Zubereitung, Dosierung und Anwendungsdauer; Zulassungs- oder RegistrierungsnummerZutatenliste, keine Dosierung
Gesundheitsbezogene AussagenAnwendungsgebiet laut Zulassung oder RegistrierungNur zugelassene Angaben nach der EU-Health-Claims-Verordnung

Viele bewährte Arzneitees sind über eine Standardzulassung auf dem Markt. Sie erkennen sie an einer Zulassungsnummer, die auf „99“ endet; sie steht meist seitlich auf der Packung oder unter dem Strichcode. Eine dritte Gruppe sind traditionelle pflanzliche Arzneimittel. Für ihre Registrierung muss nach § 39b Arzneimittelgesetz belegt sein, dass das Mittel seit mindestens 30 Jahren medizinisch verwendet wird, davon mindestens 15 Jahre in der Europäischen Union. Ein Wirksamkeitsnachweis durch klinische Studien ist dafür nicht nötig.

Was sind HMPC-Monografien?

Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (Committee on Herbal Medicinal Products, HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur bewertet Heilpflanzen und veröffentlicht dazu Monografien. Sie unterscheiden zwei Kategorien: „well-established use“, also allgemein medizinisch anerkannte Verwendung mit wissenschaftlicher Literatur, und „traditional use“, also traditionelle Anwendung auf Grundlage langjähriger Erfahrung. Bei allen vier Pflanzen in diesem Beitrag führt die Monografie die Tee-Anwendung als traditionelle Anwendung. Die Monografien formulieren das selbst so: Es handelt sich um ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel für die genannten Anwendungsgebiete „ausschließlich auf Grundlage langjähriger Verwendung“.

Das ist eine wichtige Einschränkung. Die Monografie sagt, dass eine Anwendung als plausibel und bei langjährigem Gebrauch als ausreichend sicher gilt. Sie sagt nicht, dass die Wirksamkeit in kontrollierten Studien nachgewiesen ist.

Kamille (Matricariae flos)

Die EU-Monografie zur Kamillenblüte (angenommen im Juli 2015) führt fünf traditionelle Anwendungsgebiete. Für den Tee zum Trinken nennt sie leichte Magen-Darm-Beschwerden wie Blähungen und leichte Krämpfe; weitere traditionelle Anwendungen betreffen Erkältungssymptome (als Inhalation), kleine Entzündungen in Mund und Rachen (zum Spülen und Gurgeln) sowie äußerliche Anwendungen auf der Haut.

  • Zubereitung laut Monografie: Für Jugendliche und Erwachsene 1,5 bis 4 g Kamillenblüten mit 150 ml kochendem Wasser übergießen, drei- bis viermal täglich. Für Kinder ab sechs Monaten nennt die Monografie geringere Mengen.
  • Kinder: Für Säuglinge unter sechs Monaten ist der Tee zum Trinken nicht belegt, aus allgemeinen Gründen der Ernährung und Flüssigkeitszufuhr.
  • Schwangerschaft: Für den Tee aus der Droge gilt die Sicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit laut Monografie als belegt.
  • Hinweise: Nicht anwenden bei Allergie gegen Korbblütler. Halten Beschwerden länger als eine Woche an, soll ärztlicher Rat eingeholt werden.

Salbei (Salviae officinalis folium)

Die Monografie zum Salbeiblatt (HMPC-Stellungnahme vom September 2016) nennt vier traditionelle Anwendungsgebiete: leichte Verdauungsbeschwerden wie Sodbrennen und Blähungen, übermäßiges Schwitzen, Entzündungen in Mund und Rachen sowie leichte Hautentzündungen. Ein Ausschussmitglied hatte gefordert, statt „Entzündung“ von „Reizung“ zu sprechen, weil eine entzündungshemmende Wirkung nicht ausreichend belegt sei.

  • Zubereitung laut Monografie: Zum Trinken 1 bis 2 g geschnittene Salbeiblätter mit 150 ml kochendem Wasser, dreimal täglich. Zum Gurgeln 2,5 g mit 100 ml kochendem Wasser übergießen und den warmen Aufguss dreimal täglich verwenden.
  • Kinder und Jugendliche: Die Anwendung unter 18 Jahren ist laut Monografie mangels Daten nicht belegt.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Nicht empfohlen, weil die Sicherheit nicht belegt ist.
  • Thujon: Salbei enthält Thujon, das laut Monografie als neurotoxisch beschrieben wird. Die tägliche Aufnahme aus einem Arzneimittel soll unter 6,0 mg liegen; Sorten mit niedrigem Thujongehalt sind zu bevorzugen. Das ist ein Grund, Salbeitee nicht dauerhaft und nicht in großen Mengen zu trinken.

Thymian (Thymi herba)

Für Thymiankraut nennt die Gemeinschaftsmonografie (angenommen im November 2013) ein traditionelles Anwendungsgebiet: produktiver Husten bei Erkältung. Die EMA schreibt in ihrer Zusammenfassung, die klinische Evidenz sei unzureichend, die Anwendung aber plausibel und langjährig sicher.

  • Zubereitung laut Monografie: 1 bis 2 g geschnittenes Thymiankraut mit 150 ml kochendem Wasser übergießen, drei- bis viermal täglich.
  • Kinder: Für Tee und die meisten anderen Zubereitungen ist die Anwendung bei Kindern unter zwölf Jahren nicht empfohlen. Für zwei flüssige Extrakte nennt die Monografie Kinder ab vier Jahren.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Nicht empfohlen, weil die Sicherheit nicht belegt ist.
  • Hinweise: Nicht anwenden bei Allergie gegen Lippenblütler. Treten Atemnot, Fieber oder eitriger Auswurf auf, oder halten die Beschwerden länger als eine Woche an, soll ärztlicher Rat eingeholt werden.

Fenchel (Foeniculi fructus) und das Thema Estragol

Die überarbeitete Monografie zum süßen Fenchel (angenommen im Januar 2024) nennt drei traditionelle Anwendungsgebiete: leichte krampfartige Magen-Darm-Beschwerden mit Blähungen, leichte Krämpfe bei der Menstruation und Husten bei Erkältung als schleimlösendes Mittel.

  • Zubereitung laut Monografie: Für Erwachsene und Jugendliche 1,5 g Fenchelfrüchte mit 250 ml kochendem Wasser übergießen, 15 Minuten ziehen lassen, dreimal täglich. Für Kinder von vier bis zwölf Jahren 1,0 g mit 100 ml, ebenfalls dreimal täglich.
  • Anwendungsdauer: Erwachsene höchstens zwei Wochen, Kinder von vier bis zwölf Jahren nur kurz, in der Regel weniger als eine Woche.
  • Kinder unter vier Jahren: Nicht empfohlen, weil ausreichende Daten fehlen.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Nicht empfohlen; der Inhaltsstoff trans-Anethol geht in die Muttermilch über.
  • Allergie: Nicht anwenden bei Allergie gegen Doldenblütler wie Anis, Kümmel, Sellerie, Koriander oder Dill und bei Beifußpollenallergie.

Hintergrund der Zurückhaltung ist Estragol, ein natürlicher Inhaltsstoff des Fenchels. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass Estragol als krebserregend eingestuft wird und sich eine sichere Aufnahmemenge derzeit nicht festlegen lässt. Ein wissenschaftlicher Ausschuss der EU hatte Estragol 2001 als erbgutverändernd bewertet; EFSA, EMA und das Bundesinstitut für Risikobewertung befassen sich seitdem erneut damit. Die Monografie begrenzt deshalb die Estragol-Aufnahme: Für Kinder von vier bis zwölf Jahren soll sie 1,0 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht am Tag nicht überschreiten, für Schwangere und Stillende unter 0,05 mg am Tag liegen.

Für Eltern heißt das: Der früher übliche Fencheltee für Babys und Kleinkinder ist nach heutigem Stand nicht empfohlen. Die Verbraucherzentrale rät, Säuglingen und Kindern unter vier Jahren weder Fencheltee noch Fenchelhonig zu geben, und Erwachsenen, Fencheltee nur gelegentlich und höchstens 14 Tage am Stück zu trinken. Fenchel als Gemüse ist für Erwachsene laut Verbraucherzentrale unproblematisch.

Wie bereite ich Arzneitee richtig zu?

Maßgeblich ist immer die Angabe auf der Packung des Arzneitees. Allgemein gilt laut Apotheken Umschau:

  1. Die angegebene Menge mit kochendem Wasser übergießen.
  2. Etwa zehn Minuten ziehen lassen, bei Fenchel laut Monografie 15 Minuten.
  3. Tees mit ätherischen Ölen, etwa Kamille, Thymian und Fenchel, abgedeckt ziehen lassen, damit die flüchtigen Stoffe nicht verdampfen.
  4. Den Tee dunkel, kühl, trocken und luftdicht lagern, zum Beispiel in einer Metall- oder Keramikdose.

Vom Selbstsammeln rät die Apotheken Umschau ab: Wildpflanzen können Keime oder Pyrrolizidinalkaloide aus Beikräutern enthalten. Arzneitee aus der Apotheke wird nach dem Arzneibuch geprüft.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ist Kräutertee aus dem Supermarkt dasselbe wie Arzneitee?

Nein. Kräutertee ist ein Lebensmittel ohne vorgeschriebenen Wirkstoffgehalt. Arzneitee ist ein Arzneimittel mit Zulassung oder Registrierung, wird nach dem Arzneibuch geprüft und trägt Angaben zu Dosierung und Anwendungsdauer. Bei Standardzulassungen endet die Nummer auf „99“.

Dürfen Babys Fencheltee trinken?

Nach heutigem Stand nicht. Die EU-Monografie empfiehlt Fencheltee für Kinder unter vier Jahren wegen fehlender Daten nicht, und die Verbraucherzentrale rät wegen des Inhaltsstoffs Estragol, Säuglingen und Kleinkindern weder Fencheltee noch Fenchelhonig zu geben. Sprechen Sie mit der Kinderarztpraxis.

Was bedeutet „traditionelle Anwendung“?

Die Einstufung beruht auf langjähriger Verwendung, in der EU mindestens 30 Jahre, davon 15 in der Union. Sie bedeutet, dass die Anwendung als plausibel und ausreichend sicher gilt, nicht dass die Wirksamkeit in klinischen Studien nachgewiesen ist.

Quellen

  • HMPC / EMA: European Union herbal monograph on Matricaria recutita L., flos, EMA/HMPC/55843/2011, angenommen am 07.07.2015. ema.europa.eu (PDF)
  • HMPC / EMA: European Union herbal monograph on Salvia officinalis L., folium, Revision 1, EMA/HMPC/277152/2015, angenommen am 20.09.2016 (Indikationen, Zubereitung, Thujon). ema.europa.eu (PDF)
  • HMPC: Opinion on the EU herbal monograph on Salvia officinalis L., folium, Revision 1, 20.09.2016 (abweichende Meinungen). ema.europa.eu (PDF)
  • HMPC / EMA: Community herbal monograph on Thymus vulgaris L. and Thymus zygis L., herba, EMA/HMPC/342332/2013, angenommen am 12.11.2013. ema.europa.eu (PDF)
  • EMA: Thymi herba – Übersichtsseite mit Zusammenfassung für die Öffentlichkeit (zuletzt aktualisiert 14.10.2016). ema.europa.eu
  • HMPC / EMA: European Union herbal monograph on Foeniculum vulgare Miller subsp. vulgare var. dulce, fructus, Revision 1, EMEA/HMPC/372839/2016, angenommen am 31.01.2024 (Zubereitung, Altersgrenzen, Estragol-Grenzwerte). ema.europa.eu (PDF)
  • Verbraucherzentrale: Fencheltee – Gesund oder gefährlich?, Stand 26.01.2026 (Estragol, Kinder unter 4 Jahren, Schwangerschaft, 14 Tage). verbraucherzentrale.de
  • Apotheken Umschau: Wie Arzneitees wirken, aktualisiert am 15.02.2022 (Unterschied zu Kräutertee, Nummer „99“, Zubereitung, Lagerung, Selbstsammeln). apotheken-umschau.de
  • PTA in Love: „99“ – Was Arznei- von Kräutertee unterscheidet (Verbraucherzentrale Bayern). pta-in-love.de
  • Arzneimittelgesetz, § 39a und § 39b (Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, 30 und 15 Jahre). gesetze-im-internet.de
  • Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. eur-lex.europa.eu
AnzeigeUnsere Empfehlung

MV-Versand Taschenapotheke Klassik, Leder, mit 64 Gläsern

Große Leder-Taschenapotheke als Komplettset mit 64 Klargläsern, bereit zum Befüllen.

  • Leder
  • 64 Klargläser im Lieferumfang
  • 18,5 × 13,5 × 2,5 cm
Verfügbarkeit prüfen*Zum Vergleich

* Affiliate-Link. Werbehinweis

Ebenfalls gefragt

Anzeige
  • GU: Homöopathie – AlltagsbeschwerdenAnsehen*
  • Lifewit Medikamentenbox, 3 EbenenAnsehen*
  • AiQInu Medikamententasche, 2er-SetAnsehen*
Alle im Vergleich